Der I.S.O. (Internationaler Sommerkurs für Operngesang) Deutschlandsberg veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde, dem Tourismusverband, der Musikschule Deutschlandsberg und mit der Oper Graz den
26. Internationalen Gesangswettbewerb
"Ferruccio Tagliavini"
Teilnahmebedingungen:
Die Durchführung des Wettbewerbes erfolgt laut nachstehenden Richtlinien:
Art. I - Der Internationale Gesangswettbewerb "Ferruccio Tagliavini", der von 28 März bis 04. April 2022
in Deutschlandsberg (Österreich) stattfindet, ist offen für:
a) Sängerinnen und Sänger aller Nationalitäten, die einen Studienabschluss nachweisen können bzw. ihre Karriere bereits begonnen haben (1.Sektion) und ausnahmslos zwischen 01. Mai 1987 und 30. April 2004 geboren sind.
b) Gesangsstudentinnen und -studenten (2. Sektion) aller Nationalitäten, die das 24. Lebensjahr (Maximum) noch nicht abgeschlossen haben und ohne Ausnahme zwischen 01. Mai 1998 und 30. April 2005 geboren sind.
Art. II - Die Teilnehmer werden gebeten, ihre komplett ausgefüllten Wettbewerbsunterlagen - versehen mit Namen, Anschrift und Telefonnummer bis zum 01. März 2022 (es gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des Emails -keine „Attachments“-, bzw. Fax)
an das Wettbewerbsbüro des: "Internationaler Gesangswettbewerb Ferruccio Tagliavini", c/o
Schubert, Holleneggerstraße 10, A-8530 Deutschlandsberg zu richten.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen:
Die Beilagen werden nur auf dem Postwege angenommen!
- zwei Fotos, neuen Datums,
Anmeldeformular, es wird gebeten, das in all seinen Teilen vollständig ausgefüllte
Formular dieser Ausschreibung zu verwenden.
- künstlerischer Lebenslauf bzw. Studienverlauf,
- Kopie oder Fotokopie der Musikstücke, die zum Vortrag gebracht werden,
- Fotokopie eines beliebigen Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis,......),
Fotokopie der Bankanweisung über den Betrag der Inskriptionsgebühr
€ 90--, für die 1. Sektion
€ 70,-- für die 2.Sektion.
Die jeweiligen Beträge sind mittels Bankanweisung auf das Konto I.S.O. Deutschlandsberg, BAWAG-PSK Deutschlandsberg (internationale Bankleitzahlen) Ibanr.: AT97 1400 0859 1011 9465, sfift: BAWAATWW; - spesenfrei für den Empfänger zu überweisen. Im Falle des Nichterscheinens des Teilnehmers wird die Inskriptionsgebühr nicht zurückerstattet. Auch werden jene Bewerbungen, die nicht vollständig abgegeben werden, nicht berücksichtigt.
Am Eröffnungstag müssen sich die Konkurrenten - dies gilt für die Teilnehmer/innen 1. Sektion zur Auslosung der alphabetischen Reihenfolge ihres Antreten mit einem gültigen Dokument einfinden. Die Auslosung erfolgt am 28. März 2022 um 17.00 Uhr, im Laßnitzhaus, Holleneggerstraße 8, in Deutschlandsberg. Die geloste Reihenfolge bleibt für die folgenden Selektionen aufrecht. Das benötigte Notenmaterial ist zu Proben und Selektionen mitzubringen.
Art.III - SELEKTION:
(Teilnehmer an der 1.Sektion)
Der Kandidat muss ein Programm bestehend aus insgesamt 7 (sieben) Stücken in Originalsprache und -tonhöhe & - wo vorgesehen - mit Rezitativ und Cabaletta vorlegen (Transponierungen, die der Tradition entsprechen, sind erlaubt).
a) eine Kammerarie /oder/ ein Lied (lirica, song, chanson)
b) ein Stück aus der Kirchenmusik, entweder Oratorium oder Kantate (Messe),
c) ein Pflichtstück, das aus Opern von Mozart, Rossini, Donizetti, Bellini, Verdi ausgewählt wird,
d) die weiteren 4 (vier) Opernstücke kann der Teilnehmer frei wählen,
(Teilnehmer der 2. Sektion)
Der Kandidat muss ein Programm aus insgesamt 4 (vier) Stücken in Originalsprache und -tonhöhe vorlegen (Transponierungen, die der Tradition entsprechen, sind erlaubt).
a) eine Kammerarie /oder/ ein Lied (lirica, song, chanson)
b) 3 (drei) Opernstücke nach freier Wahl,
Art. IV- Die Abwicklung des Wettbewerbes erfolgt in drei Selektionen:
1.Sektion
Erste Selektion: 29. und 30. März 2022, 10 - 13 und 16 - 21 Uhr, Laßnitzhaus.
3 Stücke aus dem vorgelegten Programm sind vorzutragen:
1.) ein Opernstück,
2.) eine Kammerarie /oder/ ein Lied (lirica, song, chanson),
3.) eine Stück aus Kirchenmusik, Oratorium oder Kantate (Messe),
Semifinale: 01. April 2022, 10 - 13 und 16 - 21 Uhr, Laßnitzhaus.
Die Semifinalisten präsentieren sich mit 2 im Programm angegebenen Stücken. Dabei ist das Pflichtstück inbegriffen.
FINALE (öffentlich) 04. April 2022, 19.30 Uhr, im Laßnitzhaus.
Die Finalisten bringen die beiden restlichen Arien zum Vortag.
2. Sektion
1. Selektion: 31. März 2022, 10 - 13, und 16 - 21 Uhr, Laßnitzhaus.
2 Stücke aus dem vorgelegten Programm sind vorzutragen.
a) eine Kammerarie /oder/ ein Lied (lirica, song, chanson),
b) das erste in der Anmeldung angegebene Stück,
Semifinale: 02. April 2022, 10 - 13 und 16 - 21 Uhr, Laßnitzhaus.
Die Semifinalisten präsentieren sich mit 2 im Programm angegebenen Stücken.
FINALE (öffentlich): 03. April 2022, 19.30 Uhr, im Laßnitzhaus.
Die Finalisten müssen das vierte in der Anmeldung angegebene Stück zusammen mit einem weiteren, das vom Teilnehmer nach mit der Jury erfolgter Absprache ausgewählt wird, zum Vortrag bringen.
Art.V -Alle Stücke müssen auswendig vorgetragen werden.
Art. VI - Gilt für Teilnehmer der 1. Sektion - Gewinner des 1. Preises, der nicht nach Kategorien
innerhalb der letzten 4 Jahre (eingeschlossen 2018) vergeben wurde, anderer internationaler europäischer Gesangswettbewerbe sind von der Teilnahme an der Erstausscheidung befreit. Diese Teilnehmer müssen das Diplom oder die Urkunde im Original oder als beglaubigter Kopie ihren Inskriptionsunterlagen bei der Anmeldung verpflichtend beilegen.
Der Künstlerische Leiter des Wettbewerbes kann auch Gewinner von 2. 3. und 4. Preisen von Internationalen Gesangswettbewerben anderer Nationen direkt für das Semifinale zulassen.
Kandidaten, die von einer eigenen Jury unter der Leitung des Künstlerischen Leiters in Vorort-Ausscheidungen ausgewählt wurden, können direkt zum Semifinale zugelassen werden.
Art. VII - Begleitende Pianisten werden den Teilnehmern vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
Die Teilnehmer sind berechtigt, sich von einem Pianisten ihres Vertrauens auf eigene Kosten, begleiten zu lassen.
Die Pianisten stehen den Konkurrenten zur Probe jeweils vor Beginn der einzelnen Selektionen zur Verfügung. Der entsprechende Zeitplan für die Proben wird von den Pianisten festgelegt, wobei die 10 Minuten strikt einzuhalten sind.
Art. VIII - Die Ausscheidungen mit Ausnahme des Finales erfolgen nicht öffentlich.
Art. IX - Die Prüfungskommission besteht aus Künstlern und Theaterfachleuten von
internationalem Rang und Namen.
Art. X - Das Urteil der Kommission ist unwiderruflich und unanfechtbar. Die Bewertung durch die
Kommission erfolgt: in der Erstausscheidung mit ja/nein, im Semifinale und Finale mit Wertung in ganzen Zahlen, unterteilt in Zehntel. Die Jury hat das Recht den Vortrag jederzeit zu unterbrechen.
Art. XI - Als Vorsitzender der Kommission gilt der Künstlerische Leiter des Wettbewerbes, der
unter der Voraussetzung in der Jury zu bleiben, von Jahr zu Jahr den Vorsitz an ein
anderes Mitglied der Kommission delegieren kann.
Art. XII - Jenes Jurymitglied, das einen Schüler vorstellt, muss sich in diesem Fall der Stimmabgabe
enthalten.
Art. XIII - Am Ende des Finales ( 1. und 2. Sektion) werden die Sieger bekannt gegeben,
die offizielle Preisverleihung erfolgt jeweils am Ende der einzelnen Finali.
Art. XIV - Folgende Preise (brutto) werden zuerkannt:
1. Sektion:
1.Preis - € 5.500,-- & Diplom, 3 Konzerte vgl. Art. 19 -20.
2.Preis - € 3.500,--
Preis der Stadtgemeinde Deutschlandsberg, & Diplom, 2 Konzerte, vgl. 19, 20.
3 Preis: € 2.500,-- & Diplom, 2 Konzerte, vgl. Art. 19, 20.
4. Preis: € 1.000,-- & Diplom
Allen Finalisten, die keinen Preis errungen haben, wird ein Cadeaux, der dem Aufenthalt des Finaltages entspricht, zuerkannt.
2. Sektion:
1.Preis: Förderungspreis in Höhe von € 3.000,-- & Diplom,
2. Preis: Förderungspreis in Höhe von € 1.700,-- & Diplom
3. Preis: Förderungspreis in Höhe von € 900,-- & Diplom
4 Förderungspreise in Höhe von je € 300,-- & Diplom
Sonderpreis der „Stadt Graz“, € 2.200,-- für den besten Tenor im Finale (unabhängig 1. oder 2. Sektion). Die Preisverleihung erfolgt während des Preisträgerkonzertes der Oper Graz am 08. April 2022. Der Preis ist unteilbar.
Sonderpreis in der Höhe von € 2.000,-- für die beste Sopranistin im Finale (unabhängig 1. oder 2. Sektion)in Memoriam „Dame Joan Sutherland“. Der Preis ist unteilbar.
Sonderpreis: Die "Oper Graz", vertreten durch die Intendantin wird die besten Teilnehmer/innen für ein mögliches Engagement für die Opernsaison an der Grazer Oper in Betracht ziehen.
Sonderpreis: Die"Fondazione Teatri di Piacenza", vertreten durch die Direktorin und Künstlerische Leiterin wird die besten Teilnehmer/innen für ein mögliches Engagement für die Opernsaison am Teatro Municipale di Piacenza in Betracht ziehen.
Ein Sonderpreis im Wert von € 350,-- der vom Künstlerischen Leiter zu Verfügung gestellt wird, ergeht an den/die beste(n) österreichischen FinalteilnehmerIn, dem/der kein anderer Preis zuerkannt wurde (unabhängig 1. oder 2. Sektion).
Sonderpreis: Die State Opera Russe, vertreten durch den generaldirektor und Künstlerischen Leiter wird die besten Teilnehmer/innen für ein mögliches Engagement für die Opernsaison am an der "State Opera Russe" in Betracht ziehen.
Ein Sonderpreis „Karl Böhm“ im Wert von € 500,-- für die/den besten(n) Mozartintepretin(en) im Finale (unabhängig 1. oder 2. Sektion). Der Preis ist unteilbar.
Ein Sonderpreis in der Höhe von € 500,-- wird als „Sympathiepreis“ durch Wahl des Publikums beim Finale der 1. Sektion am 04. April 2022 unabhängig von der Wertung der Jury vergeben. Der Preis ist unteilbar.
Art. XV - Alle Preise (Förderungspreise und Konzerte inklusive) sind den gesetzlichen Abzügen unterworfen. Die Preisgelder werden zu 50% bei der Preisverleihung am 04. April 2022 und zu 50% bei Beendigung des letzten Konzertes im Sommer 2022 ausbezahlt.
Art. XVI - Die Jury behält sich das Recht vor, ex-äquo Preise zu vergeben (in diesem Fall wird der jeweilige Preis geteilt), bzw. Preise nicht zu vergeben, sollten die Konkurrenten der geforderten künstlerischen Qualität nicht entsprechen.
Art. XVII - Der 1. Preis ist nicht teilbar. Im Falle von ex-äquo Platzierungen betreffend den zweiten, ´dritten und vierten Preis, erfolgt eine Teilung des Preisgeldes.
Art. XVIII - Im Falle von Radio- oder Fernsehübertragungen, Aufzeichnungen auf Ton oder Bildträger bzw. Fotoaufnahmen von Proben oder Konzerten, haben die Teilnehmer keine Ansprüche oder Forderungen auf finanzielle Abgeltung gegenüber der übertragenden Gesellschaft oder dem Veranstalter des Wettbewerbes.
Art. XIX - Der Sieger und die Preisträger des 2. und 3. Preises der 1. Sektion (ex-äquo Preisträger eingeschlossen) sowie des Tenor-Preises verpflichten sich am 08. April 2022, in einem Konzert mit Orchester aufzutreten, das von der Oper Graz in Zusammenarbeit mit dem I.S.O. Deutschlandsberg (Int. Sommerkurs für Operngesang) in Grazer organisiert wird. Ihnen werden dafür eine Pauschalsumme (brutto) von € 350,-- sowie der Aufenthalt zuerkannt..
• Die im Preisträgerkonzert am 08.April 2022 zu singenden Arien sind aus der Arienauswahl auszuwählen und auf dem Anmeldeformular anzuführen.
Art. XX - Der Sieger und die Preisträger des 2. und 3. Preises der 1. Sektion (ev. ex-äquo Preisträger eingeschlossen) verpflichten sich zu einem Konzert am 14. August 2022, das von Bad Radkersburg (Österreich) organisiert wird: Die eingeladenen Preisträger erhalten eine Pauschalsumme (brutto) von € 450,-- sowie Aufenthalt.Weitere Konzerte sind in Vorbereitung.
Art. XXI - Die Inskription zum Wettbewerb versteht sich als Einverständniserklärung zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen. Im Falle des Nichtbeachtens auch nur einer Bestimmung, wird der Teilnehmer aus dem Bewerb ausgeschlossen, zumal die Teilnahme am Wettbewerb die vollständige Kenntnis und Zustimmung der vorliegenden Ausschreibung nach sich zieht. Im Falle von Beanstandungen gelten die Teilnahmebedingungen in deutscher Sprache. Für eventuelle Streitfragen gilt der Gerichtsstand Deutschlandsberg (Österreich).
Art. XXII - Der I.S.O. als Veranstalter des Wettbewerbes übernimmt keinerlei Verantwortung bzw. Haftung für Schäden oder Unglücksfälle jeglicher Art, die den Teilnehmern im Verlauf der Veranstaltung widerfahren könnten.